Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wettbewerb mit Privaten im Bereich der Sozialwirtschaft - Zur Dogmatik der wirtschaftlichen Betätigung des Staates.
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SEBI: 88/921-4
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DI
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Abstract
Nach Ansicht des Verfassers ist die wirtschaftliche Betätigung eine "normale" Erscheinungsform der Leistungsverwaltung und unterliegt den gleichen rechtlichen Vorgaben wie das übrige Verwaltungshandeln. Die Arbeit entwickelt ein Verständnis, nach dem im Bereich des Leistungsangebotes Staat und Gesellschaft für verschiedene Ordnungsmodelle stehen (Markt und Partizipation). Bei den Normen des Kommunalrechts zur wirtschaftlichen Betätigung (Pargr.Pargr. 88 ff. GO NW) handelt es sich lediglich um handelsrechtliche und organisatorische Vorschriften, die den jeweils verfolgten Zweck nicht legitimieren, sondern voraussetzen. Die materiale Ermächtigung liegt vielmehr in den Vorschriften über die öffentlichen Einrichtungen (Pargr. 18 Abs. 1 GO, Pargr. 16 Abs. 1 KrO). Ferner untersucht die Arbeit die Grundrechtsrelevanz der wirtschaftlichen Betätigung. Sie wird als unmittelbarer Eingriff in das Recht auf freie Berufsausübung eingestuft und den entsprechenden Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung unterstellt. Schließlich erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Wettbewerbsrecht. kmr/difu
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Kommunalwirtschaft, Wirtschaftsrecht, Wettbewerb, Öffentliche Einrichtung, Rechtsform, Markt, Staat, Gesellschaft, Gesellschaftsordnung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen
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Münster: (1987), XXIII, 222 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1987)
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Kommunalwirtschaft, Wirtschaftsrecht, Wettbewerb, Öffentliche Einrichtung, Rechtsform, Markt, Staat, Gesellschaft, Gesellschaftsordnung, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen