Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen einklagen. Erstarrte Kostenpauschalen im sozialen Wohnungsbau sind verfassungswidrig.
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1985
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Zusammenfassung
Waehrend zum 1.4.1984 eine Anhebung der Instandhaltungskostenpauschalen erfolgte, blieben die Verwaltungskosten seit 1978 unveraendert, obwohl auch die Kosten der Verwaltung allein durch tarifrechtliche Steigerungen gewachsen sind. In 41 Punkten wird die Beantwortung der Frage an den Verfassungsrechtler Walter Leisner wiedergegeben, ob die laengst ueberfaellige Anhebung der Verwaltungskostenpauschalen im sozialen Wohnungsbau durch Muster-Prozesse einklagbar ist. Die Thesen werden nicht nur aus dem Recht des sozialen Wohnungsbaus entwickelt, sondern sie beziehen auch Folgerungen aus der Verwirklichung des Kostendeckungsprinzips in anderen Rechtsbereichen wie den Verkehrsbereich mit ein. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.10, S.492-496 Lit.