Andienungs- und Überlassungspflichten für Sonderabfälle. Europäisches Recht - Verfassungsrecht - Kartellrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 2000/104

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RE

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Abstract

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz räumt den Ländern die Möglichkeit ein, Andienungs- und Überlassungspflichten für Sonderabfälle einzuführen. In 14 Ländern bestehen diese Pflichten in unterschiedlichen Formen, die in ihrer Wirkung voneinander abweichen. Vor dem Hintergrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie ihrer verfassungs- und ihrer europarechtlichen Zulässigkeit werden die Pflichten diskutiert. Aufgrund der Andienungs- und Überlassungspflichten werden die ländereigenen oder vertraglich gebundenen Entsorgungsgesellschaften durch entsprechende Zuweisungen gefördert. Durch die unterschiedlich gehandhabte Unterscheidung zwischen Beseitigung und Verwertung kommt es zu rechtlichen Unklarheiten. Einhergehend damit entstehen kartellrechtliche Fragen. Hinsichtlich der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.7.1999 und der anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, befasst sich die Studie mit europarechtlichen Aspekten. kirs/difu

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IX, 94 S.

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Recht - Technik - Wirtschaft; 80