Erschließungsbeitragsrecht; hier Grundstücksbegriff. Kommunales Abgabenrecht. Urt. VG Hannover - IA 191/76 - v.20.07.1976.

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1983

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Richtet sich nach der Erschließungsbeitragssatzung die Höhe des Beitrags nach der Grundstücksfläche und der Geschossflächenzahl, so sind bei der Ermittlung auch die Teile des Grundstücks zu berücksichtigen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen der Bebauung entzogen sind, etwa, weil sie in einem Bachbett oder in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet liegen. -z-

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 32(1982)Nr.3, S.101-102, Lit.

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