Naturschutzrecht für Baden-Württemberg. Kommentar.
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1976
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ZZ
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SEBI: 78/296
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Zusammenfassung
Die fortschreitende technologische Entwicklung greift Natur und Landschaft als natürliche Lebensquellen des Menschen an, das Gleichgewicht des Naturhaushaltes ist gestört und die Grenzen seiner Belastbarkeit werden deutlich. Das Naturschutzgesetz von 1976 versucht, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und die sichtbar gewordenen Lücken im Bereich des ökologischen Umweltschutzes zu schließen. Der Inhalt des Gesetzes bezieht sich auf Landschaftsplanung; Sicherung, Pflege und Gestaltung der Landschaft; Schutz von Natur, Landschaft, Pflanzen- und Tierarten; Erholung in Natur und Landschaft; Verkaufsrecht; Eigentumsbildung und Entschädigung; Organisation, Zuständigkeit und Verfahren im Bereich des Umweltschutzes; Förderungsgrundsätze; Überleitungs- und Durchführungsvorschriften. st/difu
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Schlagwörter
Mensch , Natur , Erholung , Umwelt , Ökologie , Landschaftsplanung , Landschaftspflege , Naturschutzrecht , Umweltschutz
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Stuttgart: Kohlhammer (1976), 286 S., Lit.; Reg.
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Stichwörter
Mensch , Natur , Erholung , Umwelt , Ökologie , Landschaftsplanung , Landschaftspflege , Naturschutzrecht , Umweltschutz