Vermietung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Erläuterungen und Dokumentation.

Hammonia
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Hamburg

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ZLB: 4-2006/2614

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RE

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Abstract

Der GdW hat kontinuierlich über dreieinhalb Jahre in Stellungnahmen und Gesprächen auf hoher politischer Ebene für die Auffassung gestritten, dass die Wohnungswirtschaft zwar uneingeschränkt und mit Nachdruck das Anliegen der EU und des deutschen Gesetzgebers, Diskriminierung zu verhindern, unterstützt, aber die Umsetzung dieser Ziele durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in nationales Recht in der geplanten Form abgelehnt. Insbesondere wurden die Eingriffe in die vertragliche Privatautonomie, die Umkehr der Beweislast sowie die damit verbundenen umfassenden Dokumentationspflichten gerügt und angemahnt, dass in dem Gesetz auf alle Fälle eine Ausnahmeregelung zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse in das Gesetz aufgenommen werden muss, weil es sonst zu starken wirtschaftlichen und sozialen Problemen in den städtischen Ballungsgebieten kommen wird. Mit § 19 Abs. 3 AGGist es dem GdW im Zusammenwirken mit seinen Regionalverbänden gelungen, diese wichtige Ausnahmeregelung im AGG zu verankern. Die Arbeitshilfe ist eine erste Erläuterung zum praxisgerechten Umgang mit der schwierigen Gesetzesmaterie im Hinblick auf die Vermietung durch Wohnungsunternehmen. Sie gibt einen Überblick über das AGG, beschreibt den Anwendungsbereich des Gesetzes und behandelt das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot bei der Vermietung und konkrete Anleitungen für die Praxis. Im Dokumentationsteil sind die zugrunde liegenden Bundestagsdrucksachen mit Begründungen sowie der konsolidierte Gesetzestext beigefügt. Im Text aller Erläuterungen wird außerdem die jeweils maßgebende Vorschrift in der in Kraft getretenen konsolidierten Fassung zitiert. goj/difu

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51 S., Anh.

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GdW Arbeitshilfe; 49