Die bauplanungsrechtliche Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich mittels gemeindlicher Satzungen nach § 34 IV BauGB.
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DE
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Baden-Baden
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1613-0235
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ZLB
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Abstract
Ob ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, bestimmt sich nach den §§ 29 ff. BauGB und hängt in den Bereichen, wo kein Bebauungsplan existiert, entscheidend davon ab, ob sich das Baugrundstück im Innen- oder im Außenbereich befindet. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft schwierig. Gemeindliche Satzungen nach § 34 IV BauGB können hier - klarstellend - Rechtssicherheit bringen. Teilweise ist es sogar möglich, durch eine derartige Satzung - konstitutiv - Baurecht zu schaffen.
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KommJur
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Nr. 2
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S. 41-45