Die Rechtsnatur des Planes.
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SEBI: 70/1310
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Zusammenfassung
Diese schweizerische Arbeit befaßt sich mit dem auch in der Bundesrepublik Deutschland früher streitigen Problem, welche Rechtsnatur der Bebauungsplan hat. Im wesentlichen stellt sich hier die Frage, ob der Plan eine generell-abstrakte Norm ist (so z. B. der deutsche Gesetzgeber im Bundesbaugesetz und das Bundesverwaltungsgericht) oder ob es sich um einen Verwaltungsakt bzw. die Bündelung von Verwaltungsakten handelt. Eine andere Meinung hält den Plan für ein rechtsstaatliches aliud. Um zu einer Lösung für den Bereich der Schweiz zu gelangen, beschäftigt sich der Autor mit dem Wesen des Rechtsstaats, dem er verschiedene Anforderungen für die Planung entnimmt. Er stellt in einem rechtsvergleichenden Abschnitt die Meinungsstände in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland dar. Schließlich untersucht er die dogmatische Rechtsstellung des Plans anhand von Kriterien wie Adressatenkreis, Gleichheitsgebot, Plangegenstand, Ermessen. Er ordnet den Plan als ,,Mittelding'' zwischen abstrakter und konkreter Regelung ein. chb/difu
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Rechtsstaat, Rechtssatz, Legalitätsprinzip, Plan, Planung, Planfeststellung, Bebauungsplan, Satzung, Bauleitplanung, Bauwesen, Baurecht, Bauplanungsrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Stuttgart: Helbing & Lichtenhahn (1969), XIV, 81 S., Lit.
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Rechtsstaat, Rechtssatz, Legalitätsprinzip, Plan, Planung, Planfeststellung, Bebauungsplan, Satzung, Bauleitplanung, Bauwesen, Baurecht, Bauplanungsrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Basler Studien zur Rechtswissenschaft; 89