"Unsere Hilfe ist Strafe genug". Zur Kooperation von Jugendhilfe und Strafvollzug.

Luchterhand
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Luchterhand

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Neuwied

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0022-5940

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Abstract

Die Formulierung des Titels geht auf eine länger zurückliegende Fachtagung im Bereich der Jugendgerichtshilfe zurück. Ihre ironische Pointe erinnert daran, dass das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Justiz selten spannungsfrei verlief und dass die Vorstellungen von Hilfe und Strafe dabei wiederholt in einem ambivalenten Verhältnis standen. Insofern spiegelt sich im Thema Kooperation stets auch die alte Frage nach den "Grenzen" zwischen Erziehung und Strafe. Der Betrachtung geht es nicht darum, den vielen Forderungen nach mehr Kooperation lediglich eine weitere hinzuzufügen, sondern nach den Voraussetzungen zu fragen, die gegeben sein müssen, damit die Zusammenarbeit so unterschiedlicher Partner wie Jugendhilfe und Strafvollzug gelingen kann.

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Jugendhilfe

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Nr. 3

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S. 193-202

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