Arbeitshilfe zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten der Konversion militärischer Liegenschaften. (aktualisierte Fassung / beschlossen am 19./20.03.2014)

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Im Zuge des sich seit Beginn der 90er Jahre schrittweise vollziehenden Truppenabbaus in Europa, im Rahmen der Bundeswehrstrukturreformen 2001/2004 und aufgrund der Stationierungsentscheidung vom Oktober 2011 im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr sowie des weiteren Abzugs der alliierten Streitkräfte sind bundesweit zahlreiche militärische Liegenschaften, Anlagen und Gebäude in zum Teil erheblichem Umfang freigegeben worden oder stehen zur Rückgabe an. Die Fachkommission "Städtebau" der Bauministerkonferenz hatte bereits 1994 unter Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände für die betroffenen Gemeinden sowie für interessierte Nutzer eine Arbeitshilfe für die Nachnutzung militärischer Liegenschaften herausgegeben und diese 2002 aktualisiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Stationierungsentscheidung vom Oktober 2011 im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr und dem weiteren Abzug der alliierten Streitkräfte resultierenden Problemstellungen erfolgt nunmehr unter Berücksichtigung veränderter demografischer und wirtschaftsstruktureller Rahmenbedingungen eine erneute Aktualisierung. Auch hieran haben die Kommunalen Spitzenverbände mitgewirkt.

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47 S.

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