Umweltschutzbeihilfen. Bundesrepublik Deutschland.
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1982
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SEBI: Zs 1946
BBR: Z 4001
IRB: Z 412
BBR: Z 4001
IRB: Z 412
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Zusammenfassung
Es wird über eine geplante Regelung zur Einführung von Umweltschutzbeihilfen berichtet, gegen die von Seiten der Kommission der Europäischen Gemeinschaft keine Einwände erhoben wurden. Diese Beihilfen werden als Zuschüsse oder zinsermäßigte Darlehen bis zu einem Nettosubventionsäquivalent von 15 % gewährt. Sie sollen Investitionen von bestimmten im Land ansässigen Unternehmen zur Verringerung oder Verhinderung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung ermöglichen. kr
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Schlagwörter
Umweltpflege , Umweltbelastung , Luft , Gewerbelärm , Kommission , EG , Umweltbelastung , Luftverunreinigung , Lärmbelastung , Umweltschutz , Investition , Beihilfe , Zuschuss , Darlehen
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Bull.Eur.Gemeinschaften 14(1981)Nr.12, S.37, Lit.
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Stichwörter
Umweltpflege , Umweltbelastung , Luft , Gewerbelärm , Kommission , EG , Umweltbelastung , Luftverunreinigung , Lärmbelastung , Umweltschutz , Investition , Beihilfe , Zuschuss , Darlehen