Die öffentlich-rechtliche Baulast und das nachbarrechtliche Grundverhältnis.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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ZLB: 94/3454

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DI
S

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Abstract

Bedingt durch die immer engere Bebauung gewinnt auch das Rechtsinstitut der Baulast (z.B. in Form von Wegerechten oder Stellplatzverpflichtungen) immer mehr an Bedeutung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Baulast als bauordnungsrechtlichem Sicherungsmittel (z.B. bekommt der Bauherr eines abgelegenen Grundstücks nur dann eine Baugenehmigung, wenn er einen Zufahrtsweg nachweisen kann) und dem nachbarrechtlichen Verhältnis (in dem z.B. der Nachbar ein Wegerecht über sein Grundstück einräumt). Insbesondere das nachbarrechtliche Grundverhältnis wird oft nachlässig geregelt, beispielsweise bezüglich des Umfangs der Nutzungsrechte oder der Verkehrssicherungspflichten. Die Arbeit behandelt die in beiden Bereichen auftretenden Rechtsprobleme, auch in prozessualer Hinsicht, und zwar insbesondere die privatrechtliche Vereinbarung einer Baulastübernahme. lil/difu

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XXIII, 146 S.

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Baurechtliche Schriften; 27