Bauleitplanung und Eingriffsregelung. Landschaftsarchitektur.
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DE
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0012-1215
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IRB: Z 801BW
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Abstract
Vor dem Hintergrund des hohen und aktuellen naturschutz- und wohnungsbaupolitischen Interesses sind vor allem die rechtlichen und fachlichen Aspekte des Konfliktpotentials zwischen Naturschutzrecht und Bauplanungs- sowie Genehmigungsrecht und zwischen Naturschutzpraxis und Bauplanungs- sowie Genehmigungspraxis von Bedeutung. Die wesentlichen Gesichtspunkte der Eingriffsregelung im Hinblick auf deren Anwendung in der Bauleitplanung werden behandelt. Fazit ist das von Landschaftsarchitekten die Forderung nach Erhalt der Eingriffsregelung als unverzichtbarem Instrument zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung gestellt wird. Nach Auffassung des Verfassers wird dieses von Naturschutz und Städtebau gleichermaßen zu verfolgende Ziel im Abwägungsprozeß zwischen Naturschutz und Bauen sehr häufig einseitig interpretiert und falsch verstanden. Es geht nicht um die Polarisierung der Städtebau- und Naturschutzinteressen, sondern um deren Zielkonformität. (-y-)
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Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.)
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Nr.1
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S.61-64