Funktionelle Organisation. Delegation von Entscheidungsbefugnissen am Beispiel des Bauordnungsamts.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

KGST B 3/75

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Bericht beschränkt sich auf die Organisation der Delegation am Beispiel des Bauordnungsamts. Verfahrensgemäß geht er den im Bericht 3/1971 ,,Funktionelle Organisation; Delegation von Entscheidungsbefugnissen'' vorgezeichneten Weg weiter, der eine ,,Umkehr des Zeichnungsrechts'' darstellt, indem dem Sachbearbeitenden grundsätzlich die Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Die Delegation ist in folgenden Schritten durchzuführen Die Mitarbeiter sind zu informieren; für jeden einzelnen Arbeitsplatz werden die sachbearbeitenden Tätigkeiten ermittelt; der Sachbearbeiter hat alle Entscheidungsbefugnisse nach dem Grundsatz der ,,Umkehrung des Zeichnungsrechts'', die Ausnahmen hiervon sind festzulegen; die Fachaufsicht und Information zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern sind zu organisieren.

Description

Keywords

Funktionszuordnung, Entscheidungsbefugnis, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Köln: (1975), 15 S.,

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Funktionszuordnung, Entscheidungsbefugnis, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

KGSt-Bericht; 3/75