Baufreiheit und Immissionsschutz im unbeplanten Innenbereich.

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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47

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Zusammenfassung

In Gebieten mit sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen (Gemengelagen) ist eine vollständige Berücksichtigung der Anforderungen und Ziele des Städtebaues und des Immissionsschutzes nicht realisierbar. Auf der Grundlage des § 34 BBauG müssen pragmatische Kompromisse zwischen den städtebaulichen Erfordernissen einer Revitalisierung solcher Gebiete, den Bestandsinteressen der Betreiber emittierender Anlagen und den Wohnbebauungsansprüchen gefunden werden. Die verbreitete einseitige Praxis einer rigorosen Verhinderung von Wohnbebauung in belasteten Gebieten muss aufgegeben werden. bm

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Recht, Planungsrecht, Immissionsschutz, Wohnung, Gewerbe, Gemengelage, Revitalisierung, Baufreiheit, Kompromiss

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 33(1980)Nr.19, S.701-708, Lit.

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Recht, Planungsrecht, Immissionsschutz, Wohnung, Gewerbe, Gemengelage, Revitalisierung, Baufreiheit, Kompromiss

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