Wohnungsfrage zwischen Sozialpolitik und Selbsthilfe. Instandsetzung und Modernisierung durch Sozial-/und Jugendhilfe?

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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281

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Abstract

Die Wohnungspolitik ist Teil einer umfassenden Sozialpolitik. Versteht man unter einem generalisierenden Begriff von Sozialpolitik die Ersetzung ehemaliger Selbstversorgung, so muss nach Auffassung des Autors ein Zusammenhang zwischen Selbsthilfe und Sozialhilfe bestehen: Wo Selbsthilfe stattfindet, ist Sozialpolitik entbehrlich. Die Überbrückung vielfältiger Bruchstellen zwischen Selbstversorgung und öffentlicher Versorgung ist häufig Aufgabe von Sozial- und Jugenhilfe. Für den Bereich der Bewältigung des Problems der Wohnungsfrage gilt allerdings, dass Sozial- und Jugendhilfe hierbei das zentrale staatliche Rechts- und Finanzinstrumentarium sind. Im Rahmen der Selbsthilfe kann ihr jedoch eine wichtige ergänzende und unterstützende Bedeutung zukommen. rh

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Baupolitik, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Instandsetzung, Modernisierung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Darlehen, Abwohnklausel, Nachbelegungsrecht

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 30(1981)Nr.9, S. 161-165, Lit.

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Baupolitik, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Instandsetzung, Modernisierung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Darlehen, Abwohnklausel, Nachbelegungsrecht

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