Demokratischer Zentralismus und kommunale Selbstverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands.

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SEBI: Ser 370-32

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Der Begriff des "demokratischen Zentralismus'' wurde 1917 von Lenin geprägt. Er verwandte ihn zur Charakterisierung des Staatsaufbaus eines proletarischen Staates. Nach einigen Bedeutungswandeln wechselte der Begriff aus dem Parteiverfassungsrecht wieder in das Staatsrecht hinüber und hat nunmehr die Vereinigung von zentralisierter Staatsmacht und Demokratie zum Inhalt. Der Autor gibt einen Überblick über die allgemeine Entwicklung des Staatsaufbaus der DDR, wendet sich dann der kommunalen Selbstverwaltung zu und untersucht schließlich das Verhältnis des Prinzips des demokratischen Zentralismus zur kommunalen Selbstverwaltung. Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine echte bürgerschaftliche Mitarbeit in den örtlichen Organen der Staatsmacht nicht gegeben ist. Der kommunalverfassungsrechtlichen Möglichkeit zur Mitarbeit werde durch die ,,führende Rolle der Partei'' die Grundlage entzogen. chb/difu

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Kommunale Selbstverwaltung, Demokratie, Zentralismus, Föderalismus, Demokratischer Zentralismus, Staatsaufbau, Organisationsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Theorie, Methode, Rechtsgeschichte

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Göttingen: Schwartz (1960), X, 219 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1961)

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Kommunale Selbstverwaltung, Demokratie, Zentralismus, Föderalismus, Demokratischer Zentralismus, Staatsaufbau, Organisationsrecht, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Theorie, Methode, Rechtsgeschichte

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Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 32