Die Funktion von regionalisierten Richtwerten für Bevölkerung und Arbeitsplätze in Landesentwicklungsprogrammen und Regionalplänen. Hier Hessen.

Oettinger, Hans
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1975

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Die regionalisierten quantitativen Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung mit nach männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen sowie nach Alterjahrgängen differenzierten Zielwerten dienen im wesentlichen der Orientierung der notwendigen investiven öffentlichen Maßnahmen. Zur Bestimmung der erforderlichen Investitionen werden Versorgungsrichtwerte herangezogen, die primär anhand internationaler Standards vergleichbarer Industrienationen gewonnen wurden. Auf die regionsspezifische Ermittlung einzelner Versorgungsgrade wurde verzichtet. Den Bevölkerungsprojektionen kommt neben der vertikalen Koordinationsfunktion auch die Aufgabe der horizontalen Koordination zwischen den Fachplanungen und dem Landesentwicklungsplan zu. Eine Erfolgskontrolle über eine den Planungen entsprechende reale Investitionspolitik ist bis heute jedoch nur in groben Ansätzen möglich. Auch reicht das Bevölkerungskriterium allein nicht aus, um einen zielvollen Einsatz der Investitionsmaßnahmen und deren Koordination sicherzustellen.

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1975) S. 163-166

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