Einwilligung in der Geriatrie.
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SEBI: 86/1702
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DI
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Abstract
Die Arbeit befaßt sich mit der rechtlichen Seite des Arzt-Patientenverhältnisses in der Geriatrie. Nach ständiger Rechtsprechung gilt jeder ärztliche Eingriff als eine Körperverletzung im Sinne der Pargr. 223 ff. StGB. Der Einwilligung des Betroffenen kommt daher als rechtfertigendem Element zentrale Bedeutung für die Straffreiheit des behandelnden Arztes zu. Der Autor beabsichtigt, die "besondere Konstellation zu erhellen, die sich ergibt aus dem Wechselspiel von biologischen Altersvorgängen einerseits und den Rechtsfragen, die mit der Einwilligung des Patienten zusammenhängen, andererseits" (S. 1). Vor dem Hintergrund zivil- und strafrechtlicher Überlegungen zur "Einwilligung" werden besonders in der Geriatrie wirksame Voraussetzungen thematisiert: Die Einwilligungsfähigkeit, die unter Umständen von altersbedingten Veränderungen direkt beeinflußt wird, und die Selbstbestimmungsaufklärung durch den Arzt. Ärztliches Handeln wird in der Praxis der Geriatrie sehr oft konfrontiert mit psychischen Befindlichkeiten der Alterspatienten, die quer zu deren Einwilligungsfähigkeit stehen. Abschließend werden Beweissicherungsfragen für Arzt und Krankenhaus behandelt. ara/difu
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Geriatrie, Alter Mensch, Einwilligung, Strafrecht, Zivilrecht, Medizin, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung
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München: (1984), 74 S., Lit.(med.Diss.; Univ.München 1984)
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Geriatrie, Alter Mensch, Einwilligung, Strafrecht, Zivilrecht, Medizin, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung