Die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des kommunalen Amtsblattes mit der Lokalpresse.

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SEBI: 75/1177

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Der Begriff Amtsblatt tauchte in der Geschichte der Presse zum ersten Mal Mitte des 19. Jahrhunderts in Preußen, Sachsen, Württemberg und Bayern auf. Über die Ausgestaltung kommunaler Amtsblätter sind bis heute keine Rechtsgrundlagen vorhanden. Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten amtlicher Mitteilungsblätter bringen es mit sich, daß die Grenzen verfassungsrechtlicher Zulässigkeit nicht selten überschritten werden. Durch die Praxis, Amtsblätter mit einem redaktionellen Teil und Anzeigenteil zu versehen, wird in den Freiheitsraum der Presse eingegriffen. Da gerade die Lokalpresse ihre Existenz fast ausschließlich aus dem redaktionellen Teil und dem Anzeigenteil rechtfertigt und das Informationsinteresse des Lesers im Lesen des Lokalteils meist befriedigt wird, entsteht eine von der Verfassung unerwünschte Konkurrenzsituation. Die grundrechtlich geschützte Presse- und Wettbewerbsfreiheit ist daher durch solchermaßen ausgestaltete Amtsblätter verletzt.

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Kommunalpolitik, Presse, Grundgesetz, Historisch, Amt, Öffentliche Aufgabe, Öffentliche Einrichtung, Wettbewerb, Amtsblatt, Lokalpresse, Pressefreiheit, Verfassungsrecht, Gemeinderecht, Medien, Recht, Verwaltung, Bildungswesen

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Gerabronn: Hohenloher Druck- und Verlagshaus (1973) 104 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1974)

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Kommunalpolitik, Presse, Grundgesetz, Historisch, Amt, Öffentliche Aufgabe, Öffentliche Einrichtung, Wettbewerb, Amtsblatt, Lokalpresse, Pressefreiheit, Verfassungsrecht, Gemeinderecht, Medien, Recht, Verwaltung, Bildungswesen

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