Das gewerbe- und wasserrechtliche Zulassungsverfahren für Mineralölfernleitungen mit integrierter Umweltverträgichkeitsprüfung = The commercial and water-law approval procedure for mineral-oil transmission pipelines with integrated environmental impact assessment.

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DE

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0340-3386

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IRB: Z 564

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Zusammenfassung

Mineralölfemleitungen sind ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Fernleitungsnetz wurde zum größten Teil in der 60er Jahren projektiert und gebaut. Die Zulassungen wurden in der Regel befristet erteilt, wobei die Fristen in den Bundesländern unterschiedlich bemessen sind. Der Ablauf einer befristeten Zulassung, die wesentliche Änderung einer Anlage oder der beabsichtigte Neubau einer Fernleitung machen es erforderlich, sich mit dem Zulassungsverfahren nach den heute geltenden Rechtsvorschriften zu befassen. Die Erlaubnis nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten und die Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind nach wie vor die wichtigsten Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus sind für die Zulassung aber noch weitere Rechtsvorschriften maßgebend, die insbesondere zum Schutze der Natur und der Umwelt erlassen worden sind. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) am 1. August 1991 dürfen umweitrelevante Vorhaben nur in einem Verfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung zugelassen werden. Das gilt für die Zulassung der Errichtung und des Betriebs neuer wie auch für die Zulassung des Weiterbetriebs bestehender Mineralölfernleitungen gleichermaßen. Es wird beschrieben, wie die UVP das Zulassungsverfahren beeinflußt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

3 R international

Ausgabe

Nr.3

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Seiten

S.118-123

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