Regionalplanerische Gesichtspunkte einer Naturparkplanung, dargestellt am Beispiel des Naturparks Altmühltal - südl. Frankenalb. Auszug
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1975
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SEBI: 76/3111
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Zusammenfassung
Der Naturpark Altmühltal ist mit 2908 qkm Fläche der größte Naturpark in der BRD. Er hat Anteil an fünf der 18 bayerischen Planungsregionen, deren sozio-ökonomische Strukturen sehr unterschiedlich sind. Da dieser Naturpark allein der Fläche nach den Rang einer Region beanspruchen könnte, stellt sich die Frage, welchen Bezug und welchen Standort die Planung eines derartigen Naturparks im Vergleich zur Regionalplanung erhalten muß und wie die Naturparkplanung über die Regionalplanung verwirklicht werden kann. Obwohl über 20 Prozent der Fläche von Bayern als Naturparks ausgewiesen sind, fehlt noch immer ein einheitliches Naturpark-Planungskonzept. Mit einer Übernahme der Naturparkplanung in die Regionalplanung nimmt ein Naturpark nach Art. 18 Abs. 5 des BayLplG an deren Bindungswirksamkeit teil. Die Durchsetzbarkeit einer Naturparkplanung auf der Ebene der Bauleitplanung ist über den Landschaftsplan gewährleistet. Auf dieser Ebene ist es möglich, Planungsabsichten des Naturparkträgers in Übereinstimmung mit der jeweiligen Gemeinde flächenhaft durchzusetzen. Hinsichtlich der Entwicklungsziele von Naturparks wird vorgeschlagen, sie als ökologische Ausgleichsräume für die Verdichtungsgebiete zu planen, damit sie Freizeit- und Erholungsfunktionen übernehmen können.
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München: (1975), 22 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(landwirtsch.Diss.; TU München 1975)