Die Kommunen im Spannungsfeld von Landesplanung und Fachplanung. Zu Problemen des hessischen Planungssystems.
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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
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Zusammenfassung
Das hessische Landesplanungssystem zeichnet sich durch eine bundesweite Besonderheit aus, derzufolge die Ziele der Landesplanung und Raumordnung nicht in den Instrumenten der zentralen Ebene - Landesentwicklungsplan und Landesraumordnungsprogramm -, sondern allein in den regionalen Raumordnungsplänen enthalten sind. Diese sind "aus dem Landesraumordnungsprogramm und dem Landesentwicklungsplan abzuleiten". Der 1970 aufgestellte Landesentwicklungplan "Hessen '80" ist jedoch längst funktionslos und damit unwirksam geworden. Seine im Landesentwicklungsbericht 1980 angekündigte Fortschreibung ist bislang ausgeblieben. Damit fehlt die im Landesplanungssystem vorgesehene zentrale Ebene, in der die "Darstellung der vorhandenen und der anzustrebenden Raumstruktur des Landes" vorzunehmen ist. Der Ableitungszusammenhang der Regionalplanung ist damit unterbrochen. (-z-)
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Fachplanung, Kommunale Selbstverwaltung, Landesplanungsrecht, Raumordnung, Gesundheitswesen
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Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 37(1987), Nr.4, S.134-139, Lit.
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Fachplanung, Kommunale Selbstverwaltung, Landesplanungsrecht, Raumordnung, Gesundheitswesen