Anlagenstandort-Bestimmung und Standortverantwortlichkeit in der abfallrechtlichen Planfeststellung.

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IRB: Z 1585

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Zusammenfassung

Die schwierige Aufgabe der Festlegung von Standorten für Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungsanlagen kann prinzipiell über mehrere Wege angegangen werden. Die unterschiedlichen Verfahren werden hinsichtlich ihrer Praktikabilität und Leistungsfähigkeit bewertet. Es wird festgestellt, daß, obwohl Anlagenstandorte prinzipiell auch mit den Instrumenten der Bauleitplanung und der Raumordnung- und Landesplanung festgelegt werden könnten, Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren leistungsfähiger sind. Bedauert wird, daß die Länder ihre Kompetenz zur Aufstellung von Abfallentsorgungsplänen nicht ausfüllen. Nach Auffassung des Verfassers könnten so zumindest Grundentscheidungen hinsichtlich der Standortkriterien für verschiedene Anlagentypen betroffen werden, die dann in der Planfeststellung nicht mehr zu behandeln wären. Für das Raumordnungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung wird untersucht, in welchem Umfang Standortalternativen geprüft werden müssen. Die rechtliche Verantwortung für die Standortbestimmung sieht der Autor entweder bei der Planfeststellungsbehörde oder aber beim Träger der jeweiligen Gesamt-Fachplanung, nicht jedoch beim Träger der Abfallbeseitigung selbst. (wb)

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Abfallbeseitigungsanlage, Standortplanung, Planungskompetenz, Planfeststellung, Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Standortkriterium, Recht, Planungsrecht

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Umwelt- und Planungsrecht 12(1992), Nr.4, S.129-136, Lit.

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Abfallbeseitigungsanlage, Standortplanung, Planungskompetenz, Planfeststellung, Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Standortkriterium, Recht, Planungsrecht

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