Nachwirkende Betreiberpflichten bei großtechnischen Anlagen. Dargestellt am Beispiel des Atomrechts unter besonderer Berücksichtigung der vergleichenden Risikobewertung.
v. Decker
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v. Decker
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DE
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Heidelberg
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ZLB: 97/2859
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DI
S
S
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Abstract
Da in Zukunft in Deutschland einige Kernkraftwerke ihren Betrieb einstellen werden, werden auch tatsächliche und rechtliche Probleme der Stillegung und Beseitigung kerntechnischer Anlagen auftreten. Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Atomgesetzes bedarf die Stillegung, der sichere Einschluß und der Abbau kerntechnischer Anlagen der Genehmigung. Mit dieser Untersuchung werden zunächst die Fragen nach dem Genehmigungsvorbehalt des Atomgesetzes hinsichtlich der Maßstäbe und Kriterien für eine Auswahlentscheidung zwischen den Alternativen der verschiedenen technischen Konzeptionen der Anlagenstillegung und -beseitigung erörtert. Im Anschluß widmet sich der Autor den Grundsätzen der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge und diskutiert diese Probleme in Judikatur und Schrifttum. In diesem Zusammenhang geht der Autor auch auf strahlenschutzrechtliche Maßstäbe und Kriterien ein, die in dem Wyhl-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.1985 erwähnt wurden. Dieses Urteil besagt, daß es unerwünscht bzw. unerlaubt ist, exakt bis an die Gefahrengrenze zu gehen. kirs/difu
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XXI, 371 S.
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Umwelt- und Technikrecht; 37