Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 auf die Schaffung eines Umweltgesetzbuches verständigt. Voraussichtlich noch im Spätsommer 2007 soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden. Spätestens im Frühjahr 2008 soll das parlamentarische Verfahren beginnen, damit das Umweltgesetzbuch noch in dieser Legislaturperiode bzw. sogar bis Ende 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann. Der Beitrag setzt sich mit den bisherigen Überlegungen des BMU zum Umweltgesetzbuch auseinander und formuliert Grundvoraussetzungen, denen ein Umweltgesetzbuch genügen muss, um am Ende dieser Legislaturperiode nicht lediglich formal ein im Koalitionsvertrag vereinbartes Ziel zu erfüllen. Denn die Schaffung eines Umweltgesetzbuches kann kein Selbstzweck sein. Das aufwändige Reformwerk ist nur dann sinnvoll, wenn es mit einem qualitativen umweltpolitischen Mehrwert einhergeht. Es darf sich weder auf eine Bündelung des bestehenden Umweltrechts beschränken, noch allein auf eine integrierte Vorhabengenehmigung konzentrieren. Insbesondere müssen sich auch und gerade Maßnahmen für einen wirksamen Klimaschutz sowie zur Erhaltung der Biodiversität in einem Umweltgesetzbuch wiederfinden. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 6

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S. 295-297

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