Nichts ist erledigt! Reform des Städtebaurechts. Jubiläumskonferenz.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 125/209
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Abstract
Urbaner Wohnungsbau bleibt die große politische, soziale, städtebauliche und architektonische Herausforderung. Auf den Düsseldorfer Konferenzen der letzten zehn Jahre hat das Deutsche Institut für Stadtbaukunst systematisch und umfassend die Bedingungen und Themen eines urbanen Städtebaus analysiert und diskutiert: Fragen der Ökonomie, Ökologie, Politik, Gesellschaft, Kultur und Technik im Zusammenhang mit Fragen der städtebaulichen und architektonischen Gestalt der Stadt. Im Zentrum stand dabei zuletzt das gemischte Stadtquartier, das anstelle funktionaler Zonierung und der Anlage von Wohnsiedlungen den Grundbaustein der kompakten europäischen Stadt bildet und wieder bilden muss. Viel ist im Verständnis dessen, was ein gemischtes Stadtquartier im Unterschied zur Siedlung eigentlich ausmacht, erreicht: die Trennung öffentlicher und privater Bereiche, die soziale und funktionale Mischung, die Bau-, Bevölkerungs- und Aktivitätsdichte, die angemessene Größe von Parzellen und Haustypen, die architektonisch ansprechende Formulierung öffentlicher Räume. Doch eine zentrale Bedingung steht der Realisierung solcher gemischter Stadtquartiere noch immer entgegen: die Baugesetzgebung. So stammen Vorschriften wie die Baunutzungsverordnung aus einer Zeit, in der man die dichte Stadt durch aufgelockerten Siedlungsbau überwinden wollte. Oder andere wie die Lärmschutzverordnung dienen einzig einem singulären Ziel, ohne die Auswirkung auf das Ganze der Stadt zu berücksichtigen. Die Folge ist, dass wir Stadtquartiere, wie sie als die beliebtesten und am besten funktionierenden in unseren Städten bestehen, paradoxer Weise gar nicht bauen dürfen – auch wenn wir es wollen.
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Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt; 10