Die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn im Baurecht - eine unendliche Geschichte.
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Date
1993
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DE
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0340-7489
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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
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Authors
Abstract
So alt wie der Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht selbst ist die Frage, ob und inwieweit er voraussetzt, daß der die Aufhebung einer Baugenehmigung begehrende Nachbar durch das Vorhaben des Bauherrn nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich beeinträchtigt wird. Vor allem bei einer nur geringfügigen Unterschreitung von Grenzabständen wird in der Rechtsprechung zum Teil zusätzlich eine spürbare Beeinträchtigung des Nachbarn gefordert, sonst wird die Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen. Dies wird im vorliegenden Beitrag kritisiert. Er sieht Artikel 20 III GG, den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, durch diese Rechtsprechungspraxis verletzt. (-y-)
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Baurecht
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Nr.1
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S.44-49