Die Ordnung der Nutzung von Grund und Boden im Lichte der Grundsätze über die materielle Enteignung.
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Zusammenfassung
Verf. meint, der Boden könne verfassungsgemäß zweckmäßig nur genutzt werden, wenn sich die Entschädigungspflicht auf die wenigen Fälle beschränkt, in denen der Eingriff des Staates für den Betroffenen besonders schwerwiegend ist. Voraussetzung sei jedoch die deutliche Abgrenzung des Siedlungs- vom Nichtsiedlungsgebiet. Inhalt Zur Frage der Entschädigung aus materieller Enteignung im Blick auf die Grundsätze des Bundes über die zweckmäßige Nutzung von Grund und Boden nach dem Entwurf des Raumplanungsgesetzes. Insbesondere die Probleme der Entschädigung innerhalb des Siedlungsgebietes. Fragen in Zusammenhang mit Zonenänderungen. (1974/260)
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Bodenordnung, Bodenrecht, Bodenenteignung
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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, Zürich (1974) 159 bis 166
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Bodenordnung, Bodenrecht, Bodenenteignung