Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität als Prüfstein des Strafrechts.

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SEBI: 79/4932

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Zusammenfassung

Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wird seit ungefähr dem Beginn der 70er Jahre durch den Gesetzgeber angegangen. Dies geschieht auch auf Grund der wissenschaftlichen Ausleuchtung dieses Phänomens durch die Kriminologie gepaart mit sozialkritischen Tendenzen. Da in dem Begriff Wirtschaftskriminalität noch viel Unentdecktes liegt, müssen die Kriminologen ihr theoretisches Instrumentarium hier dran neu überprüfen und z.T. auch neue Theorien entwickeln. Dabei stoßen sie an die Grenzen des traditionellen strafrechtlichen Instrumentariums. Die Komplexität der Wirtschaftskriminalität berührt alle Bereiche des Strafrechtssystems. Die Autorin vertritt ih ihrem Resümee die Meinung, daß zunächst die zivil- und verwaltungsrechtlichen Kontrollinstrumente voll ausgebaut werden müßten, bevor der Wirtschaftskriminalität mit Paragraphen beizukommen versucht wird. ws/difu

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Kriminologie, Wirtschaftskriminalität, Verwaltungsrecht, Theorie

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Berlin: de Gruyter (1979), 26 S., Lit.

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Kriminologie, Wirtschaftskriminalität, Verwaltungsrecht, Theorie

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