Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die gemeindliche, kreisliche und regionale Funktionalreform.
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SEBI: 78/6181
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Zusammenfassung
Ziel einer Verwaltungsreform, die bis in die kommunale Ebene reicht, ist es, eine effektivere, billigere, bessere, überschaubarere und bürgernähere Verwaltung mit mehr Integrationskraft zu schaffen. Einen Schwerpunkt der Bemühungen zur Verwaltungsreform bildet die sog. Funktionalreform. Darunter fallen Änderungen wie Bildung neuer oder Auflösung bestehender Verwaltungsebenen, die Verlagerung von Aufgaben auf andere Träger, die Prüfung des Aufgabenbestandes und der Abbau entbehrlicher Genehmigungsvorbehalte. Im kommunalen Bereich wird die verstärkte Übertragung von Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf die kommunale Selbstverwaltung und innerhalb der Träger der kommunalen Selbstverwaltung von den Gemeindeverbänden auf die Gemeinden angestrebt. Unter ständiqer Zitierung der gesamten Literatur und Rechtsprechung arbeitet der Autor in einer umfassenden Darstellung aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes die verfassungsrechtlichen Maßstäbe und Grenzen für diese gemeindliche, kreisliche und regionale Funktionalreform heraus. wd/difu
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Verwaltungsreform, Funktionalreform, Selbstverwaltungsgarantie, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation
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Münster: (1978), ca. 700 S., Lit.
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Verwaltungsreform, Funktionalreform, Selbstverwaltungsgarantie, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation