Schinkels Vorschläge zur Organisation der Denkmalpflege und ihre Wirksamkeit.
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Kurzfassung des 2. Teiles des Festvortrages "Schinkels Erbe in der Denkmalpflege". Eingegangen wird auf Schinkels Vorschläge zur Organisation einer modernen Denkmalpflege. Diskutiert werden anschließend vier entscheidende Kriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit von Denkmalschutzgesetzen. Danach ist die Wirksamkeit des gesetzlichen Schutzes abhängig: "1. von der strikten Trennung zwischen der Untersschutzstellung eines Gebäudes von der Entscheidung über sein Schicksal; 2. von der Einwirkungsmöglichkeit einer unabhängigen Fachbehörde; 3. von der Entscheidung, wer oberste Denkmalschutzbehörde ist; 4. von der Rolle der Beiräte". Die 11 Denkmalschutzgesetze in der Bundesrepublik lassen sich, gemessen an den o.g. Kriterien in 3 Gruppen aufteilen; der Autor erläutert diese Gruppen. ka
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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Gesetz, Konservator, Baudenkmal
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Bauwelt 72(1981)Nr.26, S.1076-1078
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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Gesetz, Konservator, Baudenkmal