Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht - Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde. § 31 Abs.2 BBauG; § 839 BGB. BGH, Urteil v. 25.11.1982 - Az. III ZR 55/81 - OLG Koblenz.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Festsetzungen eines Bebauungsplans können durch Funktionslosigkeit ihre Gültigkeit verlieren. Bebauungspläne sind in stärkerem Maße wirklichkeitsbezogen, als die für den abstrakt-allgemeinen Rechtssatz im herkömmlichen Sinne zutrifft, sie sind weniger auf Geltung, als auf konkrete Erfüllung angelegt. Sie sind infolgedessen auch anfälliger, durch tatsächliche Entwicklungen in ihrer Funktion gestört und dadurch in ihrer Geltung in Frage gestellt zu werden. Zur Frage, welche Amtspflichten den Bediensteten der Baugenehmigungsbehörde gegenüber einem Baubewerber obliegen, dessen Vorhaben der Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bedarf. -y-
Beschreibung
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Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, Funktionsfähigkeit, Befreiung, Amtspflicht, BGH-Urteil
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Baurecht 14(1983)Nr.3, S.231-233, Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Rechtsprechung, Funktionsfähigkeit, Befreiung, Amtspflicht, BGH-Urteil