Kausalität im Sozialrecht. Entstehung und Funktion der sogenannten Theorie der wesentlichen Bedingung. Analyse der grundlegenden Judikatur des Reichsversicherungsamtes in Unfallversicherungssachen, 1884-1914. Der Weg vom frühen zivilen, industriell/gewerblichen Haftpflichtrecht zur öffentlichrechtlichen Gefährdungshaftung der Arbeiterunfallversicherung. 2 Bände.
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1983
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SEBI: 84/1188-1.2.
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Die Studie hat einen zentralen Bereich der ehemaligen Arbeiterunfallversicherung (nunmehrige gesetzliche Unfallversicherung) zum Thema, und zwar die Entstehung und Funktion des rechtlichen Kausalinstrumentariums in diesem Bereich.Untersucht wird die Kausalanalyse der bislang nicht hinreichend beachteten, keinesfalls nur historisch grundlegenden Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes, die auch für die heutige Judikatur und Wissenschaft - in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland - noch von großer Bedeutung ist.Es ist ständige Rechtsprechung der in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Höchstgerichte, daß ein Arbeitsunfall nur dann vom Versicherungsträger zu entschädigen ist, wenn ihm eine bestimmte Ursachenkonstellation zugrundeliegt.Dies ist die sogenannte Theorie von der wesentlichen Bedingung, die zwar seit fast 100 Jahren einmütig in der Judikatur beider Länder verwendet wird, allerdings hinsichtlich ihres Herkommens, ihrer tatsächlichen Ausbildung und der hinter ihr stehenden theoretischen und praktischen Konzeption ungeklärt war.Die Arbeit versucht, diese Fragen zu beantworten. chb/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1983), XXXII, 1258 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Habil.; Innsbruck 1981)