Die Möglichkeiten markscheiderischer Aussagen über Bodenbewegungen und Lagerstättenverhältnisse als Grundlage für eine bergmännische Planung unter Berücksichtigung der Belange des Landschafts- und Naturschutzes.

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DE

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Clausthal

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ZLB: 92/1817

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DI

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Abstract

Zu Beginn der Arbeit wird die These aufgestellt, daß die für "statistische Verfahren" im Untertagebau geforderte Prognosesicherheit wegen der besonderen Verhältnisse nicht realisierbar ist. Es wird die Befürchtung ausgesprochen, daß die bergrechtliche UVP als Voraussetzung, um Bergbau untertage zu betreiben, in der jetzigen Form durch die Forderung der bergrechtlichen Planfeststellung (Rahmenbetriebsplan) zu einem "statischen Verfahren" im negativen Sinne ausgestaltet wird. Das bedeutet, daß für längere Zeit im voraus detaillierte Angaben über das beantragte Bergbauvorhaben zur Zulassung und Prüfung seiner Wirkungen auf die Umwelt vorgelegt werden müßte. Diese Verfahrensweise könnte den untertägigen Bergbau zum Erliegen bringen. Die Arbeit will untersuchen, ob diese Befürchtungen berechtigt sind. Es werden die Möglichkeiten der Vorausberechnung der Bodenbewegungselemente untersucht, also der Vermessung der Grubenrisse etc. Hier wird der Markscheider als Fachmann der Bergschadenkunde angesprochen. sg/difu

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ca. 200 S.

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