Das Zusammenwirken von Raum- und Bauleitplanungsrecht dargestellt am Beispiel der Zulässigkeit von Windenergieanlagen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Abstract

Der Aufsatz untersucht die zunehmende Einwirkung von Raum- und Flächennutzungsplanung auf die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben im Rahmen von § 35 III BauGB. Faktisch tritt dieses Problem vor allem im Zusammenhang mit der Standortsteuerung von Windenergieanlagen auf, die sich, begünstigt durch inzwischen korrigierte Fehlsteuerungen des EEG, immer flächiger ausbreiten. Zur Gegensteuerung hat der Gesetzgeber zusammen mit der Privilegierung von Windenergieanlagen die Möglichkeit ihrer Konzentration durch Darstellung in Raumordnungs- und Festsetzungen in Flächennutzungsplänen eingeführt. Ungeachtet einer Reihe neuerer Urteile des BVerwG ist jedoch weiterhin unklar, welche Gebietsfestlegungen hierfür in Betracht kommen. In dem Beitrag wird die These vertreten, dass wegen der Konnexität von Positiv- und Negativausweisung in § 35 III Satz 3 BauGB hierzu nur Eignungsgebiete gem. § 7 IV Satz 2 ROG in der Lage sind. Diese Steuerungsmöglichkeit wird abschließend mit der kommunalen Möglichkeit zur Konzentration derartiger Anlagen in Flächennutzungsplänen verglichen. Berücksichtigt wurden auch Auswirkungen des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau 2004. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 16

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S. 993-1004

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