Begründung zum Flächennutzungsplan.

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Hamm

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Die Begründung des Flächennutzungsplans für die Stadt Hamm gliedert sich wie folgt: In Teil A/Kapitel 1 werden grundsätzliche Aufgaben, Rechtsgrundlagen und das Verfahren der Flächennutzungsplanung beschrieben. Es folgt die Darstellung der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung. Kapitel 2 widmet sich den städtischen Rahmenbedingungen, den kommunalen Entwicklungszielen und Vorgaben aus dem Strukturkonzept zur Stadtentwicklung sowie den Vorgaben, die aus anderen Planungen resultieren. In Kapitel 3 werden die Flächennutzungen erläutert, die nach § 5 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im FNP dargestellt werden. Dazu gehören u. a. Bauflächen für Wohnen und Gewerbe, Mischgebiete, Gemeinbedarfs-, Grün- und Verkehrsflächen sowie Flächen zur Ver- und Entsorgung. Einbezogen sind die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke nach § 5 Abs. 4 BauGB, also Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind. Ferner werden die Kennzeichnungen gemäß § 5 Abs. 3 BauGB erläutert. Kapitel 4 enthält Informationen zu wichtigen Veränderungen zum bisherigen FNP sowie die Flächenbilanzen und ergänzende Hinweise. Der Umweltbericht bildet als gesondertes Dokument Teil B der Begründung. Im Anhang (Teil C) befinden sich darüber hinaus ein Glossar, das die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung erläutert, weitere Tabellen und die Beipläne.

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239 S.

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