Planungsgebot - Abwägungsgebot - Rücksichtnahmegebot. Zur Einheit des Bauplanungsrechts.

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SEBI: Zs 987-4
IRB: Z 935

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Abstract

Die Rechtsprechung zum planungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme wird von keinem einheitlichen Systemgedanken getragen, welcher der ausufernden Kasuistik eine tragfähige Grundlage bieten könnte. Das Rücksichtnahmegebot ist mit dem Abwägungsgebot sachlich identisch. Ein Verstoß gegen das objektiv-rechtliche Rücksichtnahmegebot liegt vor, wenn da konkrete Vorhaben in Widerspruch zu dem in §§ 34 ff BBauG enthaltenen gesetzlichen Abwaegungsergebnis steht. Nachbarschützend wirkt das Rücksichtnahmegebot dann, wenn das konkrete Vorhaben durch förmliche Bauleitplanung nicht legalisiert werden kann und dies gerade auf der Beeinträchtigung desjenigen Belangs beruht, dessen (individueller) Träger der Nachbar ist. (-z-)

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Bauleitplanung, Abwägung, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Abwägungsgebot, Rücksichtnahmegebot, Bundesbaugesetz

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.19, S.577-581, Lit.

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Bauleitplanung, Abwägung, Nachbarschutz, Rechtsprechung, Abwägungsgebot, Rücksichtnahmegebot, Bundesbaugesetz

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