Zusicherungen im Beamtenrecht. Eine Darstellung für Wissenschaft und Praxis.
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1964
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SEBI: CK 482
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Zusammenfassung
In der Arbeit wird "Zusicherung" als ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Bund, Land, Gemeinde, Kreis, einer sonstigen Anstalt, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts und einem Beamten oder Beamtenanwärter angesehen, in dem der (zukünftige) Dienstherr dem Beamten oder Beamtenanwärter eine Ernennung (Einstellung, Anstellung, Beförderung, auch Wiederernennung) oder besondere, ihm nicht kraft Gesetzes zustehende Vorteile in Aussicht stellt. Die Zusicherungen können in statusbezogene, d. h. auf eine personenrechtliche Besserstellung gerichtete, und vermögensrechtliche öffentlich-rechtliche Verträge eingeteilt werden. Bei letzteren ist die wirtschaftliche Besserstellung des Beamten oder Beamtenanwärters bezweckt. Die Zusicherung ist grundsätzlich weder zulässig noch unzulässig; die Zulässigkeit muß vielmehr in jedem Einzelfall besonders untersucht werden. In der Arbeit werden die Voraussetzungen rechtswirksamer Zusicherungen erörtert. Besonders wichtig für den einzelnen Beamten oder Beamtenanwärter ist die Darstellung der Ansprüche bei Nichteinhaltung gegebener Zusicherungen. Hierbei ist zwischen rechtswirksamer und rechtsunwirksamer Zusicherung zu unterscheiden. chb/difu
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Bonn: Uhlig (1964), 167 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bonn 1963)