Die Eigentümerrechte und der Inhalt des Erbbaurechts bei dessen Zwangsversteigerung.

Gieseking
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Gieseking

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DE

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Bielefeld

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ZLB: 95/3561

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Zusammenfassung

Die Untersuchung behandelt die Möglichkeiten, die schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen des Erbbaurechtsvertrags zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung überzuleiten. Dazu dient die neue Heimfallklausel, die nach § 2 Nr. 4 Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) einen Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Erbbauberechtigten auf Übertragung des Erbbaurechts beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen begründet. Dies geschieht jedoch nicht automatisch kraft Gesetzes, sondern bedarf der Einigung und Eintragung in das Grundbuch. Nach dem neuen Sachenrechtsänderungsgesetz von 1994 kann nach § 9 Abs. 3 Satz 1 ErbbauVO als Inhalt des Erbbauzinses vereinbart werden, daß die Erbbauzinsreallast - abweichend von § 52 Abs. 1 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) - in der Zwangsversteigerung bestehen bleibt. Der Autor empfiehlt die Anfügung eines Absatzes 3 bei § 52 ZVG. rebo/difu

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XIV, 269 S.

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Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozeßrecht; 159