Erschließungsbeitragsfähigkeit einer Grünanlage. Entfernung und Nutzenzurechnung für Wohn- und Gewerbegrundstücke. §§ 127, 131 BauGB. BVerwG, Urteil vom 9.12.1994 - 8 C 6.93, VG Stuttgart vom 4.11.1992 - VG 7 K 3283/91.

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Durch eine beitragsfähige Grünanlage nach Paragraph 127 II Nr.4 BauGB erschlossen werden Grundstücke in einer Entfernung von nicht mehr als 200 Meter von der Anlage, auf denen sich - wie etwa auf Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken dienenden Grundstücken - nahezu täglich Menschen aufhalten, die von Zeit zur Zeit der Erholung bedürfen. Die im Rahmen einer satzungsmäßigen Verteilungsregelung vorgenommene Wertung eines Ortsgesetzgebers, daß ein Grundstück in einem Gewerbegebiet durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer beitragsfähigen Grünanlage im Verhältnis zu einem dem Maß nach in gleichem Umfang nutzbaren, aber Wohnzwecken vorbehaltenen Grundstücks gleicher Größe typischerweise einen nur halb so großen Erschließungsvorteil erfährt, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit Leitsätze.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr.10

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S.530-531

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