Das Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren.
Bundesanzeiger
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Bundesanzeiger
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DE
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Köln
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1861-6631
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ZLB: 4-Zs 526
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RE
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Abstract
Der Beitrag entspringt einem Bedürfnis, das im Laufe der letzten acht Jahre noch einmal gewachsen ist aufgrund immer neuer Berichte aus Seminaren, in denen die Praxis aus- und fortgebildet wird. Praxis meint vorwiegend die der Jugendämter, aber darüber hinaus auch die von Verfahrensbeiständen, Vormündern und in kleinerem Umfang auch die von Familienrichtern und Rechtsanwälten. Es geht um die Kooperation der Personen, die an einem familiengerichtlichen Verfahren, präziser einem kindschaftsrechtlichen Verfahren, beteiligt sein können und dort irgendwie miteinander auskommen müssen, damit am Ende etwas für Kinder und Eltern herauskommt, womit diese leben können (Ziel: "Die am wenigsten schädliche Alternative").
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ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
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Nr. 9/10
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S. 336-344