Rechtskraft und Sperrwirkung im Ordnungswidrigkeitenrecht.

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SEBI: 73/570

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Die Studie beschäftigt sich mit dem Problemkreis, inwieweit Entscheidungen des Gerichts, der Verwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft der Verfolgung einer Tat als Ordnungswidrigkeit entgegenstehen.Sie knüpft dabei an die Beschränkung der Rechtskraft an, wie sie in § 84 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt ist. Sie fragt außerdem, ob die Verwaltungsbehörde und in welchem Umfang sie bei einer verfahrensbeendenden Entschließung der Staatsanwaltschaft an diese Entscheidung gebunden ist, oder ob umgekehrt die Staatsanwaltschaft an eine solche Entschließung der Verwaltungsbehörde gebunden ist. Unter diesem Aspekt erörtert sie die Wirkungen der formellen und materiellen Rechtskraft im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere die Sperrwirkung von Gerichtsurteilen und gerichtlichen Entscheidungen sowie die beschränkte Rechtskraft des Bußgeldbescheids. hw/difu

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Rechtskraft, Ordnungswidrigkeitengesetz, Bußgeldbescheid, Verwaltungsrecht

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Bochum: (1971), 144 S., Lit.

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Rechtskraft, Ordnungswidrigkeitengesetz, Bußgeldbescheid, Verwaltungsrecht

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