Zur Zulässigkeit von Mieterfragebögen.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Manche Wohnungsvermieter versuchen seit einigen Jahren verstärkt, die Risiken der Vermietung dadurch zu verringern, dass sie die wirtschaftlichen Verhältnisse und Persönlichkeitsmerkmale der Mietinteressenten erforschen. Dies geschieht durch, meist schriftliche, Befragung der Wohnungsbewerber (Mieterfragebogen), oder es werden von dritter Seite Auskünfte eingeholt. Gesetzliche Bestimmungen gibt es dazu nicht und die Rechtsprechung hat auch die grundsätzliche Zulässigkeit des Einholens von Auskünften durch den Vermieter bejaht, doch gilt es die Bestimmungen des Datenschutzes nicht zu verletzen. In diesem Sinne wird die Zulässigkeit einzelner Fragen und die Verwendung der Auskünfte hier überprüft. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Mietrecht, Mieter, Datenschutz, Rechtsprechung, Mieterbefragung, Fragebogen, Fragenkatalog, Zulässigkeit, Datenschutzrecht, Recht, Wohnung
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 39(1985), Nr.8, S.162-164
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Mietrecht, Mieter, Datenschutz, Rechtsprechung, Mieterbefragung, Fragebogen, Fragenkatalog, Zulässigkeit, Datenschutzrecht, Recht, Wohnung