Zur Diskussion über das konjunkturpolitische Instrumentarium des Bundes gegenüber Ländern und Gemeinden.
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Datum
1966
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Die vielfach diskutierte Notwendigkeit einer antizyklischen Finanzpolitik hat Forderungen auf Änderung des Bonner Grundgesetzes (Art. 109 und 28) laut werden lassen. Daher ist zu untersuchen, ob die Anpassung an elementare Erfordernisse des modernen Verwaltungs- und Sozialstaats eine Verfassungsänderung verlangt, sofern sich der Aktivierung zentralstaatlicher Konjunkturpolitik rechtliche Schwierigkeiten entgegenstellen. Eine institutionalisierte Konjunkturpolitik ist bisher in Deutschland unbekannt. Da ein einfaches Bundesgesetz auf dem Gebiet der Konjunkturpolitik kaum zu hinreichend nachhaltigen Ergebnissen führen dürfte, stellt sich die skeptisch zu beurteilende Frage, ob derzeit eine entsprechende Verfassungsänderung die erforderliche Mehrheit finden würde. Andernfalls würde sich als Notlösung eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern anbieten, die nur höchst bedingt ein zureichendes Mittel zur Überwindung bundesstaatsrechtlicher Engpässe ist, zumal die Länder als Vertragspartner ihre Gemeinden kaum verpflichten könnten. Es wird untersucht, inwieweit die Regierung gesetzlich ermächtigt werden könnte, Anleihehaushalt und Ausgabenwirtschaft der Länder und Gemeinden konjunkturpolitisch zu manipulieren.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 5 (1966), H. 1, S. 3-41, Lit.: Zus., engl., franz.