§ 455 StPO - die Haftverschonung aus Gesundheitsgründen in ihren rechtlichen Grundlagen und in der Praxis.

Shaker
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Shaker

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Aachen

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2003/1060

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Arbeit fragt, wie körperlich oder geistig kranke Menschen im Strafvollzug behandelt werden und wie sie eventuell behandelt werden müssten. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet der § 455 der Strafprozessordnung. Bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen an körperlich wie geistig kranken Menschen eröffnet er die Wahl zwischen Freilassen und in Haft behalten. Es wird umfassend dargestellt, wie die Haftverschonung in der Theorie gesehen und in der Praxis gehandhabt wird. Das zweite Ziel der Arbeit ist, eine kritische Sicht der Theorie und Praxis der Haftverschonung aus Gesundheitsgründen zu ermöglichen. Das dritte Ziel will den Anfang zu einer Lösungsfindung liefern, indem am Ende der Arbeit ein Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des Rechts der Haftverschonung aus Gesundheitsgründen formuliert wird. goj/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XII, 341 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Berichte aus der Rechtswissenschaft