§ 455 StPO - die Haftverschonung aus Gesundheitsgründen in ihren rechtlichen Grundlagen und in der Praxis.
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Shaker
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DE
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Aachen
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ZLB: 2003/1060
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DI
RE
RE
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Abstract
Die Arbeit fragt, wie körperlich oder geistig kranke Menschen im Strafvollzug behandelt werden und wie sie eventuell behandelt werden müssten. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet der § 455 der Strafprozessordnung. Bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen an körperlich wie geistig kranken Menschen eröffnet er die Wahl zwischen Freilassen und in Haft behalten. Es wird umfassend dargestellt, wie die Haftverschonung in der Theorie gesehen und in der Praxis gehandhabt wird. Das zweite Ziel der Arbeit ist, eine kritische Sicht der Theorie und Praxis der Haftverschonung aus Gesundheitsgründen zu ermöglichen. Das dritte Ziel will den Anfang zu einer Lösungsfindung liefern, indem am Ende der Arbeit ein Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des Rechts der Haftverschonung aus Gesundheitsgründen formuliert wird. goj/difu
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XII, 341 S.
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Berichte aus der Rechtswissenschaft