Das Verhältnis von immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis. Ein Beitrag zur Problematik paralleler Gestaltungsverfahren und Umweltstandards setzender normtheoretischer Verwaltungsvorschriften.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 96/790

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Für Anlagen, die immissionsschutzrechtlich einer Genehmigung bedürfen, besteht in der Regel eine zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnispflicht, wenn Gewässerbenutzungen eingeschlossen sind. Es ergehen dann in getrennten Verwaltungsverfahren zwei Gestattungsakte, wobei es zwischen den Behörden zu "Kollisionen bei Sachprüfungen und Entscheidungen" (S. 416) kommen kann. Immissionsschutz- und Wasserrecht sind in ihren jeweiligen Regelungen zum Abwasser materiell-rechtlich miteinander verzahnt. Die aufgrund von § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlassenen Abwasservorschriften müssen, so der Autor, als normkonkretisierend eingestuft werden, so daß sie als Umweltstandards über § 5 I Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Eingang ins Genehmigungsverfahren finden. Der Autor untersucht die Bindungswirkung der nach dem BImSchG vorgesehenen Stellungnahme der Wasserbehörden für das Verfahren der wasserrechtlichen Erlaubniserteilung und widerspricht der These, daß eine integrative Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund fachgesetzlicher Beschränkungen in beiden Verfahren unmöglich sei. gar/difu

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446 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 63