Rechtsprobleme beim Einsatz alternativer Bedienungsformen.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545
BBR: Z 545
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RE
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Abstract
Alternative Bedienungsformen sind im Öffentlichen Personennahverkehr weiter verbreitet als allgemein bekannt, auch wenn ihnen der große Durchbruch bislang nicht gelungen ist. Trotz ihrer für den ÖPNV immer wichtiger werdenden Rolle, sehen sie sich vielfältigen rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der anstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) beschäftigt sich der Beitrag mit wichtigen rechtlichen Aspekten alternativer Bedienungsformen im ÖPNV. Einleitend wird auf die ab 2013 anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel und dem künftigen Wegfall ihrer Zweckbindung ab 2014 eingegangen, die den ÖPNV vor eine neue finanzielle Herausforderung stellt. Verstärkt wird diese durch Preissteigerungen, insbesondere bei den Energiekosten. Um das derzeitige Leistungsniveau der Verkehrsbedienung zu halten, müssen die Bundesländer und die Kommunen entweder weitere Mittel aus dem Landes- oder Kommunalhaushalt bereitstellen, oder verstärkt über alternative Bedienungsformen nachdenken. Das stellt die Aufgabenträger gerade im Nachtverkehr und in ländlichen Räumen vor große Schwierigkeiten, da hier Kosteneinsparungen oft nur durch den gänzlichen Wegfall einer Verbindung möglich sind, was die Frage aufwirft, ob die jeweiligen Aufgabenträger ihrem landesrechtlichen Sicherstellungsauftrag noch gerecht werden. Da die üblichen Einsparungen wie zum Beispiel eine geringere Taktfrequenz, kleinere Fahrzeuge oder kürzere Züge bereits ausgereizt sind, stellen flexible Bedienungsformen die einzige Möglichkeit dar, den Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen. In weiteren Kapiteln wird auf die Berücksichtigung alternativer Bedienungsformen in den Landesgesetzen sowie die Verwendung von Landes- und Bundesmitteln und die Folgen nicht zweckgemäßer Verwendung eingegangen. Außerdem wird die Zulässigkeit alternativer Bedienungsformen nach dem PBefG erörtert und es werden die diesbezüglichen Änderungen im Zuge der PBefG-Novellierung dargestellt.
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Verkehr und Technik
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Nr. 1
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S. 27-30