Kommunales Einwohnerwesen. Übergangsprobleme in den neuen Bundesländern.

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DE

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1991,15-4

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Im Einigungsvertrag wurde vereinbart, das Melderecht innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden des Beitritts nach den Vorschriften des Melderechtsrahmengesetzes zu gestalten. Dazu sind einerseits die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen: Landesmeldegesetze einschließlich der Festlegung, welche Gebietskörperschaften Meldebehörden werden, sowie der Erlaß der notwendigen Verwaltungsvorschriften. Andererseits müssen die Kommunen, die zukünftig Meldebehörde sind, die personellen, organisatorischen und dv-technischen Voraussetzungen schaffen, damit das Einwohner- und Meldewesen in kommunaler Verantwortung wahrgenommen werden kann. Ziel des Berichtes ist es, Empfehlungen für eine sinnvolle Überführung der Einwohnerdaten, die bisher beim Zentralen Einwohner-Register (ZER) als ländergemeinsamer Einrichtung geführt werden, in das jeweils kommunaleigene Einwohner- und Meldewesen zu geben. Die Übertragung muß bis zum 31.12.1992 erfolgen, weil spätestens zu diesem Zeitpunkt das ZER gemäß Einigungsvertrag aufzulösen ist. Der Bericht wendet sich in erster Linie an die Meldebehörden und an die für Organisation und DV-Organisation zuständigen Hauptämter in den Kommunen der neuen Bundesländer. Er enthält auch Organisationsvorschläge für die in Arbeit befindlichen länderspezifischen Verwaltungsvorschriften. Auch die Einwohner- und Meldämter der alten Bundesländer sollten, u.a. wegen der Wohnortwechsel, über die Abläufe informiert sein. difu

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22 S.

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KGSt-Bericht; 15/1991