Rechtsschutz gegen Störungen des Fernsehempfangs durch Hochbauten; Verlag Haag + Herchen, Frankfurt; Parallelausg.

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SEBI: 76/4032

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Abstract

Zahlreiche Möglichkeiten bieten sich an, um unerwünschten Störungen des Fernsehempfangs durch Hochbauten zu begegnen. Die beträchtlichen Kosten, die dafür aufgewendet werden müssen, machen dieses Problem zu einem Rechtsproblem. Es stellt sich die Frage, wer die Kosten zu tragen hat. Erste Initiativen zur rechtlichen Lösung gehen auf das Jahr 1959 zurück. Rechtliche Maßnahmen sind bislang den Baugenehmigungsbehörden überlassen worden, die Kosten dem Fernsehteilnehmer. Rechtsvorschriften, die das Problem speziell und umfassend regeln, fehlen. Die Lösung muß über Art. 5 GG (Informationsfreiheit) gesucht werden. Daraus erwächst dem Fernsehteilnehmer entsprechender Schutz, der außerdem auch über den zivilrechtlichen Abwehranspruch des § 1004 BGB zu erreichen ist.

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Fernsehempfang, Hochhausbau, Baugenehmigung, Baurecht, Medien, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Bamberg: difo-druck (1976), 213 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1976)

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Fernsehempfang, Hochhausbau, Baugenehmigung, Baurecht, Medien, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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